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In den letzten Tagen wurden Informationsschreiben des Landes Burgenland hinsichtlich der Baulandmobilisierungsabgabe an die betroffenen Grundstückseigentümer: innen zugestellt.

Das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 sieht eine jährliche Abgabenpflicht für alle unbebauten Baulandgrundstücke vor. Das Gesetz sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor, bei deren Vorliegen keine Abgabe zu zahlen ist.

📞 Baulandmobilisierungs-Hotline
+43 57 600 Klappe 1025
von Montag bis Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr, Freitag von 7:30 – 13 Uhr

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