Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Wiesfleck auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur (externer Link)
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Gemeinde Wiesfleck verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:
Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
http://www.signaturpruefung.gv.at
https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Wiesfleck
Gemeindeamt Wiesfleck
A-7425 Wiesfleck, Untere Hauptstraße 7
T +43 (0) 3357 42 240
F DW 30
E-Mail: